3. Säule und Immobilienerwerb

Die dritte Säule ist ein entscheidender Bestandteil der Altersvorsorge. Wenn man ihr volles Potenzial ausschöpft, kann man Steuern sparen und höhere Renditechancen nutzen.


Das Altersvorsorgesystem in der Schweiz bietet zwei unterschiedliche Varianten :

3. Säule A (oder Säule 3A oder "gebundene" dritte Säule) steht Arbeitnehmern und Selbstständigen zur Verfügung :

Die Einzahlungen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Es handelt sich um eine "gebundene" Vorsorgeform, d. h. das Guthaben steht nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.

3. Säule B (oder Säule 3B oder "freie" dritte Säule) steht allen zur Verfügung :

Es gibt keine Obergrenze für Einzahlungen, aber die Säule 3B bietet weniger Steuervorteile als die Säule 3A.

3. Säule A

Jede erwerbstätige Person kann bis zu einem jährlichen Höchstbetrag Geld in eine 3. Säule A bei einer Bank oder Versicherung einzahlen. Der eingezahlte Betrag kann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Man unterscheidet jedoch zwischen zwei Kategorien von Personen :

  • Personen, die bereits einer Pensionskasse angehören, d.h. in der Regel Arbeitnehmer
  • Personen, die keiner Pensionskasse angehören, d.h. in der Regel Selbstständige, die höhere Einzahlungen tätigen dürfen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt jedes Jahr die maximal zulässigen Einzahlungen fest. Die abzugsfähigen Beträge für 2022 sind :

  • CHF 6'883 für Arbeitnehmer, die einer Pensionskasse angehören
  • 20% des Jahreseinkommens, aber höchstens CHF 34'416.-, für Arbeitnehmer, die keiner solchen Kasse angehören (Selbstständige)

Das Guthaben der dritten Säule A unterliegt nicht der Vermögenssteuer und die daraus erzielten Einkünfte sind frei von Einkommens- und Verrechnungssteuer.

Formen der 3. Säule A

Bankkonto :
Es handelt sich um ein Konto, das mit einem Sparkonto vergleichbar ist, aber den Regelungen der dritten Säule unterliegt.
Es ermöglicht Ihnen, den Betrag, der tatsächlich jedes Jahr auf das Konto eingezahlt wird, von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen, bietet aber keinen zusätzlichen Schutz.

Das Guthaben kann auf dem Konto belassen werden und wird dann durch die jährliche Zinszahlung erhöht oder kann in Anteile eines Investmentfonds investiert werden, um eine höhere Rendite anzustreben (das Kapital ist in diesem Fall nicht garantiert).

Diese Lösung ist besonders attraktiv für eine Person, die alleinstehend ist und noch keine Immobilie besitzt. Denn die grosse Flexibilität der Bankenlösung ist ein Vorteil, wenn es darum geht, Eigenkapital für einen Immobilienkauf aufzubauen. Der fehlende Schutz im Falle von Tod oder Invalidität ist weniger problematisch als für eine verheiratete Person (erst recht mit Kindern) und/oder eine Person, die bereits Eigentümer ist.

Dennoch kann auch in letzterem Fall die fehlende Absicherung im Todes- oder Invaliditätsfall ein grosses Problem darstellen, wenn etwas Schlimmes passiert (kein Schutz für die Hinterbliebenen).

Lebensversicherung :
Es handelt sich um einen Lebensversicherungsvertrag, der den Regelungen der dritten Säule unterliegt. Die jährlich eingezahlte Prämie kann von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Im Unterschied zum Bankkonto bietet die Lebensversicherung zusätzliche Leistungen, nämlich :

  • Ein garantiertes Mindestkapital bei Fälligkeit
  • Ein garantiertes Mindestkapital im Todesfall des Versicherungsnehmers vor Fälligkeit.
  • Die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (die Prämie wird bei Erwerbsunfähigkeit von der Versicherungsgesellschaft an Ihrer Stelle bezahlt).
  • Die Zahlung einer Rente bei Invalidität (Optional).
  • Ausgleich eventueller Vorsorgelücken infolge des Vorbezugs Ihrer 2. Säule zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs

Ähnlich wie beim Bankkonto ist es möglich, den Prämienbetrag in Anteile von Anlagefonds zu investieren, um zu versuchen, die Rendite bei Fälligkeit zu maximieren. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Verträge mit einer Investition in Investmentfonds an, wobei das Kapital bei Fälligkeit garantiert bleibt.

Bei einer klassischen Lebensversicherung wird die Rendite durch den technischen Zinssatz sowie die Überschussbeteiligung gewährleistet.

Die Lösung der dritten Säule in Form einer Lebensversicherung ist für eine verheiratete Person und/oder Eigentümer besonders vorteilhaft, da sie die finanziellen Folgen im Todesfall oder bei Invalidität abdeckt. So schützen Sie Ihre Angehörigen und sichern Ihre Immobilienfinanzierung.

Wichtige Hinweise zur 3. Säule A (Bank und Lebensversicherung)
Ein Vorbezug des Guthabens der Säule 3A ist nur möglich, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen :

  • Sie machen sich selbstständig
  • Sie kaufen Ihren Hauptwohnsitz
  • Sie amortisieren ein Hypothekendarlehen auf Ihrem Hauptwohnsitz
  • Sie verlassen die Schweiz endgültig
  • 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters

Die Vorbezüge aus der dritten Säule werden zudem steuerlich wesentlich günstiger und getrennt vom übrigen Einkommen behandelt. Der Empfänger muss eine Pauschalsteuer entrichten, die vom Kanton, der Höhe des Bezugs sowie vom Zivilstand des Empfängers abhängt.

3. Säule B

Es handelt sich um eine sogenannte "freie" Lebensversicherung, bei der es keine Obergrenze für die Einzahlungen gibt.

Sie bietet hingegen weniger Steuervorteile als die 3. Säule A (die steuerlichen Möglichkeiten hängen vom Kanton und vom Zivilstand des Versicherungsnehmers ab und werden mit anderen begrenzten Steuerabzügen kumuliert).

Vorteile der 3. Säule B :

  • Unter bestimmten Bedingungen vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  • Ergänzung für den Fall, dass nicht die gesamte indirekte Amortisation über eine 3. Säule A realisiert werden kann.
  • Zusätzliche Absicherungen über die 3. Säule A hinaus (Tod, Invalidität)

Zögern Sie nicht, sich an unsere Berater zu wenden, um weitere Informationen zur Optimierung Ihrer Vorsorge zu erhalten.