Wohneigentum mit Hilfe der 2. Säule

Im Rahmen eines Immobilienerwerbs kann Ihre 2. Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeitskonto) verwendet werden, um einen Teil Ihres Eigenkapitals für die Finanzierung aufzubauen.

Die neuen Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung schreiben jedoch vor, dass mindestens 10% des Kaufpreises aus einer anderen Quelle als der 2. Säule stammen müssen (z.B. Bargeld, Ihre 3. Säule oder persönliche Arbeiten).

Die 2. Säule kann auf zwei verschiedene Arten genutzt werden :

Verpfändung Ihres Guthaben aus der 2. Säule

Vorteile :
  • Steueroptimierung über eine höhere Hypothekarfinanzierung
  • Keine Rentenkürzung bei der Pensionierung
  • Keine Verringerung der Leistungen für Hinterbliebene
  • Keine Steuern (da kein Vorbezug getätigt wird)
  • Ihre Guthaben aus der 2. Säule bleiben als Vermögen steuerfrei
Nachteile :
  • Höhere Hypothekarlast (jedoch steuerlich absetzbar)
  • Höhere Amortisation (damit Sie im Rentenalter über Ihre gesamte 2. Säule verfügen können)

Vorbezug des gesamten oder eines Teils des Guthabens als Eigenkapital

Vorteile :
  • Verringerung der Höhe Ihres Hypothekarkredits und damit der damit verbundenen Belastung
Nachteile :
  • Bei der Auszahlung der Vorsorgegelder wird eine einmalige Steuer fällig
  • Rentenkürzung bei der Pensionierung
  • Geringere Leistungen für die Hinterbliebenen (Rente für Ehepartner/Waisen, Todesfallkapital)
  • Da Ihr Vermögen aus der 2. Säule vorbezogen wurde, wird es als Vermögen steuerpflichtig

Wie Sie sehen, ist Ihre 2. Säule auch ein Instrument, um die Struktur Ihrer Hypothek zu optimieren.

Es gibt kein einheitliches oder allgemeingültiges Rezept. Ob sich ein Vorbezug oder eine Verpfändung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab, die unsere Vorsorgeberater gerne mit Ihnen erörtern, um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Wohneigentum mit Hilfe der 2. Säule

Es ist zwar möglich, das Vorsorgekapital für den Kauf eines Eigenheims zu verwenden, aber der Vorbezug unterliegt dennoch gewissen Einschränkungen. Erfahren Sie mehr über die fünf häufigsten Probleme bei einem Bezug aus Ihrer 2. Säule :

1. Vorzeitige Pensionierung

Sie planen, nächstes Jahr vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und möchten jetzt Ihr Vorsorgekapital vorzeitig beziehen, um ein Eigenheim zu kaufen.

Dafür ist es vielleicht schon zu spät. Viele Pensionskassen lassen Vorbezüge nur bis zu drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen zu. Bei den meisten Kassen ist eine Frühpensionierung mit 58 oder 60 Jahren möglich. Sie müssen Ihre Vorkehrungen also drei Jahre vorher treffen. Je nach Reglement kann die Frist auch kürzer sein.

2. Die 5-Jahres-Frist

Sie haben bereits im letzten Jahr einen Teilvorbezug getätigt und möchten nun Ihr gesamtes Guthaben in Ihre Immobilie investieren.

Dies ist leider nicht möglich. Sie können nur alle fünf Jahre Geld aus der Pensionskasse beziehen, wobei sich jeder Bezug auf mindestens CHF 20'000 belaufen muss. Bezüge aus der Säule 3a sind ebenfalls nur alle fünf Jahre möglich. Ausserdem müssen Sie abklären, ob die Vorsorgestiftung Teilbezüge akzeptiert.

3. Das Datum der Überweisung

Sie haben einen Termin beim Notar für die Eigentumsübertragung, aber das Geld aus der Pensionskasse ist noch nicht eingetroffen.

Das ist eine Situation, die schon viele Geschäfte zum Scheitern gebracht hat. Je nach Fall kann es bis zu sechs Monate dauern, bis Ihre Pensionskasse Ihnen das Geld überweist. Die Verkäufer sind nicht immer so geduldig und können dann einem anderen Käufer den Vortritt lassen. Lassen Sie sich von Ihrer Pensionskasse schriftlich bestätigen, dass die Überweisung zwingend bis zu Ihrem Notartermin erfolgen muss.

4. Die Unterdeckung der Pensionskasse

Sie möchten mit dem Geld aus der Pensionskasse eine Hypothek abbezahlen oder eine Immobilie kaufen, aber die Pensionskasse zahlt nicht.

Dieser Fall ist zwar ein Ausnahmefall, kommt aber auch vor. Wenn eine Unterdeckung vorliegt, kann Ihre Pensionskasse den Vorbezug verweigern. Eine Unterdeckung liegt vor, wenn der Versicherer nicht über eine ausreichende Summe verfügt, um die Kosten der versprochenen Versicherungsleistungen zu decken. Prüfen Sie im Reglement, ob sich Ihre Kasse im Falle einer Sanierung ein solches Recht vorbehält.

5. Das Alter zum Zeitpunkt des Vorbezugs

Sie sind gerade 60 geworden und beschliessen, Ihr Guthaben, das mittlerweile eine beträchtliche Höhe erreicht hat, vorzeitig abzuheben.

Das ist leider nicht so einfach. Grundsätzlich darf jede Person unter 50 Jahren ihr gesamtes Guthaben aus der Pensionskasse vorbeziehen. Ab Alter 50 ist die Höhe des Vorbezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt : Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals.